Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Wollen wir wirklich, dass eine Schweizer AG die Möglichkeit hat, ihre Währung selbst bestimmen zu können, und somit ihr Aktienkapital, ihre Rechnungslegung und ihre Buchführung in dieser Währung führt? Lesen Sie bitte Artikel 621 Absatz 2 ganz genau. Dort steht klipp und klar, dass die AG die Rechnungslegung und die Buchführung auch in dieser Fremdwährung führen muss. Was bedeutet das? Das heisst, dass an der Generalversammlung die Aktionäre unter Umständen Zahlen in einer Fremdwährung bekommen. Oder anders ausgedrückt: Dem Aktionär wird eine Erfolgsrechnung und eine Bilanz in einer Fremdwährung präsentiert.

Ich nehme als Beispiel die chinesische Währung Yuan, weil nun bekanntlich viele Firmen Geschäfte in China tätigen. Eine Rechnungslegung in Yuan zu führen, heisst auch, in Yuan zu fakturieren. Ist das lieferanten- und konsumentenfreundlich? Oder noch schlimmer: Bekommt der Aktionär dann bald eine Dividende in Yuan? Was kommt als Nächstes? Erhalten die Arbeiter bald auch den Lohn in der chinesischen Währung? Heute sind es Yuan, morgen Bitcoins oder Beträge in irgendeiner anderen Kryptowährung.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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