Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Spätestens seit dem Wegfall des Organ- und Depotstimmrechts hat der unabhängige Stimmrechtsvertreter an der Generalversammlung sehr viel Gewicht. Deshalb ist es zentral, dass er tatsächlich unabhängig agiert – darum heisst er auch so. Die Bundesverfassung verlangt nunmehr explizit und ausschliesslich einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter. Dieser darf aber selbstverständlich nicht nur seinem Namen nach unabhängig sein, sondern muss es auch tatsächlich sein. Nur schon, dass er den Anschein einer Nichtunabhängigkeit oder Befangenheit macht, ist von uns, dem Gesetzgeber, zu vermeiden.

Die meisten Aktionäre sind physisch nicht an der Generalversammlung anwesend, die meisten erteilen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter Weisungen. Oft werden 80 bis 90 Prozent der Stimmen über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abgegeben. Man erkennt also, welche Dominanz und Bedeutung der unabhängige Stimmrechtsvertreter heute innehat. Letztlich vertraut man einfach darauf, dass er an der Generalversammlung gemäss den erhaltenen Weisungen stimmt. Eine richtige Kontrolle findet nicht statt.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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