Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Ich ergreife hier das Wort, weil die Odyssee dieser Vorlage und die damalige Bekämpfungsstrategie gegen die Abzocker-Initiative grosse Similaritäten aufweisen. Auch damals war das Parlament unfähig, einen ernsthaften, griffigen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu erlassen. Konsequenz: Die Abzocker-Initiative wurde damals von Volk und Ständen angenommen. Es wäre interessant, einmal zu analysieren, warum wir in Bern oft Mühe haben, einer ernstzunehmenden Volksinitiative wie dieser Konzernverantwortungs-Initiative einen griffigen Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

Im Folgenden erwähne ich ein paar Eckpunkte, insbesondere auch zuhanden der neuen Ratskolleginnen und Ratskollegen, um aufzuzeigen, mit welchem Hickhack und wie stiefmütterlich das Parlament versucht, eine breit unterstützte Volksinitiative zu bekämpfen.

Störend ist, dass wir einmal mehr legiferieren müssen, weil ein paar Firmenchefs sich nicht korrekt verhalten. Da der Bundesrat bei seiner Erstbeurteilung in seiner Botschaft von einem Gegenvorschlag jeglicher Art absah, lancierte die RK-N eine parlamentarische Initiative mit dem Ziel, selber einen indirekten Gegenvorschlag zu lancieren; das war 2017. Anfänglich wollte der Nationalrat die Anliegen sogar in die bereits seit zwanzig Jahren hängige Aktienrechtsrevision integrieren, sah aber davon ab und lancierte einen separaten Erlass. In der RK-S wurde dieser indirekte Gegenvorschlag des Nationalrates jedoch zerrissen; er fiel insbesondere bei den Experten durch. Gesetzestechnisch war er unschön und strotzte vor Wiederholungen. Es stimmt, dass ein indirekter Gegenvorschlag eigentlich nur Sinn ergibt, wenn die Initianten ihr Begehren zurückziehen. Leider wurde dieses essenzielle Kriterium während der ganzen ständerätlichen Debatte ausser Acht gelassen.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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