Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Die Vorlage, die wir beraten, kommt gerade noch knapp zum hundertsten Geburtstag des obligatorischen Staatsvertragsreferendums. Sie haben richtig gehört: Im Jahre 1920 hat die Schweiz, der Schweizer Souverän, über den Beitritt zum Völkerbund und erstmals über einen Staatsvertrag abgestimmt, und dies, obschon es damals das Staatsvertragsreferendum noch gar nicht gab. Es wurde ad hoc angewendet und erst später in mehreren Etappen offiziell eingeführt. Man ging damals aber davon aus, dass es wichtige Entscheide gibt, die Verfassungsrang haben und daher wie richtige, formelle Verfassungsänderungen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen sind. Man nahm also eine Art Parallelismus zwischen dem Verfassungsreferendum und Staatsverträgen von Verfassungsrang an. Ins geschriebene Recht hat man dieses Referendumsrecht aber nie überführt, obschon sich einige Gelegenheiten dazu geboten hätten. Wir haben es gehört, zuletzt fungierte diese Vorlage vor zehn Jahren in leicht abgeänderter Formulierung als direkter Gegenvorschlag zur Volksinitiative „Staatsverträge vors Volk“. Aus abstimmungstechnischen Überlegungen hat man aber davon abgesehen.

Heute ist also der Zeitpunkt gekommen, um diese Praxis nach hundert Jahren ins geschriebene Gesetz zu überführen. Eine Praxis, die zwar selten ist, das stimmt; sie gelangte etwa bei der UNO-Abstimmung 1986 zur Anwendung. Was wir hier fordern, haben übrigens die Kantone längst in ihr demokratisches Instrumentarium aufgenommen. In der Berner Kantonsverfassung heisst es zum Beispiel: „Obligatorisch unterliegen der Volksabstimmung interkantonale und internationale Verträge, die mit der Verfassung nicht vereinbar sind.“ Wir fordern hier also nichts Revolutionäres.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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