Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Alle vier Jahre legt der Bundesrat zuhanden des Parlamentes die Ziele und die Massnahmen für die Legislaturperiode fest – eine Übung, die seit Jahrzehnten umstritten ist. Aufgrund der ellenlangen Debatte im Nationalrat hat man sogar das Einzelantragsrecht ausgehebelt. Seit den Sechzigerjahren wurde das Verfahren der parlamentarischen Mitwirkung bei der politischen Planung auch immer wieder angepasst. Ich kenne kaum einen Parlamentarier und möglicherweise auch keinen Bundesrat, welcher wirklich zufrieden ist mit der gegenwärtigen Art und Weise, wie wir die Legislaturplanung handhaben. Ziel einer Legislaturplanung wäre es eigentlich, die Richtlinien der Regierungspolitik und nicht jene der Parlaments- respektive der Parteipolitik zu definieren. Doch leider halten sich gerade die Parteien nicht daran. Jede politische Partei will ihr Parteiprogramm in den Legislaturzielen reflektiert haben. Die Legislaturplanung ist gedacht als strategisches Führungsinstrument des Bundesrates. Sie summiert die Jahresziele des Bundesrates und der einzelnen Departemente und erlaubt dem Bundesrat und uns, am Ende der Periode die Erreichung oder Nichterreichung der Ziele zu bewerten. Das war auch der Grund, warum der Bericht bis 2003 nur zur Kenntnis genommen wurde und nicht wie heute mit Bericht und Botschaft und einfachem Bundesbeschluss vom Parlament verabschiedet wurde.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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