Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

für die Kommission: Zur Bewältigung der Corona-Krise hat der Bundesrat am 6. März einen Assistenzdienst der Armee beschlossen. Artikel 70 des Militärgesetzes erlaubt dies. Mit der Armeereform wurde der Begriff „Assistenzdienst zugunsten ziviler Behörden“ eingeführt. Gemäss dem anfänglichen Entscheid konnten nur 800 Angehörige der Armee aufgeboten werden. Das wurde am 16. März auf 8000 erhöht. Beim Einsatz von mehr als 2000 Armeeangehörigen und einer Einsatzdauer von mehr als drei Wochen muss das Parlament in der nächsten Session diesen genehmigen, was wir heute machen.

Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat diesen Einsatz einstimmig genehmigt und bittet Sie, Gleiches zu tun. Die Kommission dankt den Verantwortlichen und den Angehörigen der Armee für diesen wichtigen Einsatz. Der Corona-Assistenzdienst hat aufgezeigt, wie wichtig es ist, eine Armee zu haben, Truppen zu haben, welche kurzfristig in solchen ausserordentlichen Lagen zugunsten der zivilen Behörden aufgeboten werden können. Der Assistenzdienst hat zudem demonstriert, dass unsere Armee, unser Milizsystem funktioniert.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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