Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

In der Medienmitteilung zur Eröffnung der Vernehmlassung heisst es: „Die Überbrückungsleistungen sind Teil eines Massnahmenpakets zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials […]. Der Bundesrat und die Sozialpartner wollen damit erreichen, dass die Schweizer Unternehmen so viele Personen wie möglich im Inland rekrutieren. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass die Bevölkerung die Personenfreizügigkeit mit der Europäischen Union weiterhin mitträgt.“ Herr Bundesrat, nun sagen Sie mir bitte, wo in dieser Vorlage steht, dass ein Schweizer Unternehmen Interesse hat, im Inland zu rekrutieren? Wo in dieser Vorlage steht, dass ein Schweizer Unternehmen Interesse hat, einen Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin im Alter von 50 plus neu einzustellen oder zu behalten? Wo, Herr Bundesrat, sind diese Massnahmen? Wo ist diese Förderung?

Ich gebe Ihnen die Antwort gleich selber: Es gibt in diesem Gesetz keine solchen Massnahmen, welche eine Schweizer Unternehmung motivieren könnten, einen Mitarbeiter im Alter von 50 plus länger zu behalten, nicht zu entlassen oder gar neu einzustellen. Der finanzielle Fokus der Überbrückungsrente liegt einzig und allein auf dem Arbeitnehmer und nicht auf dem Arbeitgeber. Herr Bundesrat, das ist leider ein grober Konstruktionsfehler: Ohne Anreiz auf der Seite der Arbeitgeber bringen Sie die Gruppe von älteren Arbeitssuchenden schwerlich zurück in die Arbeitswelt. Die Konkurrenz aus dem Ausland ist zu stark. Ich spreche hier als Arbeitgeber und Inhaber eines produzierenden KMU.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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