Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Bei diesem indirekten Gegenvorschlag zu den zwei Initiativen geht es ganz grundsätzlich um den Einsatz von Pestiziden und die Problematik der Verschmutzung des Grundwassers und öffentlicher Gewässer. Dieser Gegenvorschlag geht aber weit darüber hinaus. Er tangiert jegliche Biozidprodukte, darunter fällt unter anderem auch die Kategorie der Desinfektionsmittel. Unter diese Kategorie fallen auch Händedesinfektionsmittel für Menschen, wie wir sie dieses Jahr leider alle kennengelernt haben. Die Wichtigkeit dieses Produktes muss ich Ihnen nicht näher erläutern. Als in der Krise der Alkoholmarkt praktisch versiegt ist, haben zahlreiche Firmen begonnen, selber Händedesinfektionsmittel herzustellen, z. B. Brauereien, aber auch viele Apotheken und Drogerien – so auch Kosmetikfirmen wie die meine; dies meine Interessenbindung. Das BAG hat dieser liberalen Öffnung des Marktes während der Corona-Krise zugestimmt.

Händedesinfektionsmittel haben eine äusserst harmlose Rezeptur: Sie bestehen grundsätzlich aus Alkohol, Wasser, Glycerin und Parfum. Das Risiko für Mensch und Umwelt ist gleich null. Trotzdem – wie eingangs erwähnt – werden hier alle Biozidprodukte in denselben Topf geworfen und stark reguliert. Ich beantrage daher mit zwei kleinen, ja marginalen Änderungen im Chemikaliengesetz je eine Ausnahmeregelung für Biozidprodukte, die kein Risiko für den Menschen bergen.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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