Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Das Thema Griechenland/Dublin ist bekanntlich ein Evergreen und beschäftigt uns jährlich wieder. Wir wissen alle, dass das Dublin-System nicht eingehalten wird – nicht vonseiten der Schweiz, die Schweiz ist eine Musterschülerin, aber seitens anderer europäischer Staaten. Dublin ist ein Staatsvertrag, der nicht eingehalten wird, nicht einmal von den eigenen EU-Mitgliedstaaten. Griechenland hält nicht einmal die Eurodac-Vorgaben hinsichtlich der Fingerprints ein, obwohl man weiss, dass Erstankömmlinge in Griechenland, die dort registriert sind, nicht zurückgeschoben werden können. Griechenland ist von diesem System ausgeklammert. Seit vielen Jahren kann die Schweiz keine Asylanten mehr als Dublin-Fälle nach Griechenland zurückschieben. In diesem Zusammenhang habe ich eine Frage, Frau Bundesrätin. Im Dauerchor heisst es, dass völkerrechtliche Verträge dem Landesrecht vorgehen müssen. Ich habe noch nie ein böses oder mahnendes Wort seitens des Bundesrates an die Adresse von Brüssel im Zusammenhang mit der Nichterfüllung des Dublin-Vertrags durch Griechenland gehört. Frau Bundesrätin, warum tut man das nicht?

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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