Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Für einmal kommt ein Tierwohl-Anliegen nicht aus der linken Ecke, sondern aus der rechten, und erst noch von einem Bauern. Wie Gänse und Enten mittels Zwangsfütterung gequält werden, ist uns allen bekannt, übrigens seit Jahrzehnten. Stopfleber ist Tierquälerei. Seit vierzig Jahren, wir haben es gehört, ist diese Methode in der Schweiz verboten. Diverse europäische Länder erlauben sie noch. Damit gelangt importierte Ware von dieser abscheulichen Produktionsmethode weiterhin in die Schweiz.

Zwangsfütterung mit einem Metallrohr im Hals ist sicher nicht WTO-konform. Wir haben – auch das haben Sie gehört – diese Diskussion übrigens beim Fell der Robbenbabys bereits einmal in diesem Rat geführt. Ganz grundsätzlich ist es schlicht unsinnig, etwas in der Schweiz zu verbieten, um dasselbe via Hintertüre über den Import wieder zu erlauben. Diese Konstellation – wir haben sie heute Morgen bei den Pestiziden und den Lebensmitteln diskutiert – ist in diesem Parlament übrigens ein Dauerthema.

Wenn Sie nun konsequent sind, sollten zumindest all jene, die heute Morgen bei der Motion zu den Pestiziden Ja gestimmt haben, hier der Minderheit und dem Originaltext folgen. Die Schweiz importiert übrigens pro Jahr 200 Tonnen Stopfleber. Für ein kleines Land wie die Schweiz ist das ein gewaltiges Volumen. Die Mehrheit und der Bundesrat wollen den Import trotzdem zulassen, wenn die Stopfleber deklariert ist. Nur: Die Deklaration ändert nichts an der Tatsache, dass Zwangsmast und Stopfleber immer noch tierquälerisch sind und bleiben. Die Deklarationspflicht verbessert das Tierwohl nicht.

Ich bitte Sie, dem Minderheitsantrag zuzustimmen, welcher den ursprünglichen Wortlaut der Motion beibehalten möchte. Die Zwangsfütterung ist Tierquälerei, da gibt es schlicht kein Gegenargument.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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