Elektronische Aufbewahrung der Verlustscheine

Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

für die Kommission: Ich kann es hier auch ganz schnell und kurz machen.

Die Kommission hat die Motion Fiala positiv aufgenommen, jedoch eine nicht unwesentliche Änderung dieser Motion angebracht – der Zweitrat kann bekanntlich eine Motion abändern. Wir haben das Wort „auch“ im Motionstext gestrichen, denn wir möchten, dass die Idee von Frau Fiala bindend ist und also nicht – wie dies mit dem Wort „auch“ der Fall ist – als Alternative verstanden werden kann. Die Verlustscheine sollen elektronisch aufbewahrt werden können, sodass diese auch rechtsgültig sind. Wie Sie wissen, verjähren Verlustscheine erst nach 20 Jahren. Die Änderung ist nicht unwesentlich, doch die Kommission hat ihr einstimmig zugestimmt. Somit können Verlustscheine in Zukunft rechtsgültig elektronisch aufbewahrt werden.
Ich bitte den Rat, der Kommission zu folgen.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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