Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

„Bei dieser Gesetzgebung ist es wie bei der vorangehenden, es geht um einen Sturm im Wasserglas. Sie wäre in dieser Form nicht notwendig gewesen, sie bringt wenige Verbesserungen. Immerhin müssen die Interessenvertreter und die ehemaligen Parlamentarier neu ihre Auftraggeber und die einzelnen Aufträge bekanntgeben. Wenn die Lobbyisten dem wirklich nachkommen, so bringt das eine gewisse Transparenz und einen kleinen Fortschritt, insbesondere bei den Agenturen und Public-Affairs-Lobbyisten wie Furrerhugi und Burson-Marsteller. Bei diesen Lobbyisten, die im Auftrag Dritter, vielleicht sogar Vierter, Fünfter oder Sechster arbeiten – sie haben bekanntlich viele Hüte an -, wissen wir oftmals nicht, für welchen Auftraggeber sie Umsatz machen. Es fragt sich, ob sie das, was im Gesetz steht, so pflichtbewusst tatsächlich offenlegen würden. Bei Nichtbefolgen drohen nämlich keine Konsequenzen und Strafen. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei der Vorlage 1 immer der Mehrheit zu folgen.
Auch bei der Vorlage 2, der Verordnung, bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen. Die Minderheit will hier zusätzlich zu den zwei Lobby-Badges weitere Dauerzutritte zuhanden der Lobbyistenagenturen ermöglichen. Dies wäre aus diversen Gründen höchst problematisch.“

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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