Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Mit der RTVG-Revision von 2014 haben wir einen Paradigmenwechsel bei der Erhebung der TV- und Radioempfangsgebühren vollzogen. Die Privathaushalte unterliegen seither nicht mehr einer Meldepflicht. Vielmehr sind alle Haushalte grundsätzlich abgabepflichtig. Bei der Abgabe durch Unternehmen wurde dieser Systemwechsel ebenfalls vorgenommen, jedoch mit zwei wichtigen Unterschieden: Erstens sind nicht alle Unternehmen abgabepflichtig, sondern bloss jene ab einer gewissen Grösse. Zweitens ist die Abgabe nicht ein Fixbetrag, sondern wird nach Umsatzgrösse abgestuft.

Eine Differenzierung ist grundsätzlich unbestritten. Die Unternehmensabgabe war Gegenstand der öffentlichen Debatte im Vorfeld der Volksabstimmung. Diese Vorlage wurde bekanntlich – das wissen Sie – ganz knapp, hauchdünn angenommen. Damit wurde vom Souverän auch der Grundsatzentscheid für eine Unternehmensabgabe gefällt. Dies gilt es zu respektieren. Dennoch erscheint mir sehr wohl angezeigt, dass man die konkrete Ausgestaltung der Unternehmensabgabe nach einigen Jahren Erfahrung einmal unter die Lupe nimmt. Es geht hier insbesondere um die fragwürdige Berechnungsmethode nach Umsatz.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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