Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Zwischen der Schweiz und der EU finden zurzeit bekanntlich Sondierungsgespräche über die weitere Entwicklung der bilateralen Beziehungen statt. Eine, wenn nicht sogar die Knacknuss ist die Personenfreizügigkeit. Die These und Analyse, welche dem Postulat zugrunde liegt, ist die folgende: Finden die Schweiz und die EU bei den Sondierungsgesprächen und dem Verhandlungsmandat, welches ansteht – davon gehe ich aus -, keinen gemeinsamen Lösungsansatz zur Frage, wie die Schweizer Bundesverfassung in Sachen Personenfreizügigkeit respektiert wird, so wird das zur Volksabstimmung vorgelegte Abkommen von der Schweizer Bevölkerung alsdann verworfen werden.

Artikel 121a Absatz 4 der Bundesverfassung besagt, dass die Schweiz keine neuen völkerrechtlichen Verträge abschliessen darf, welche Artikel 121a widersprechen – um genau diesen Absatz 4 geht es in meinem Postulat. Somit liegt es auf der Hand, dass der Bundesrat nach Lösungsansätzen suchen muss, wie er einen allfälligen Vertrag zur Weiterentwicklung der Personenfreizügigkeit verfassungskonform ausgestaltet. Der Bundesrat darf dem Parlament und dem Volk keinen Paketansatz zur Personenfreizügigkeit vorlegen – das ist das, was jetzt bei den Sondierungsgesprächen im Vordergrund steht -, welcher Artikel 121a widerspricht. Zudem steht die EU bekanntlich mit diversen osteuropäischen Staaten seit langer Zeit in offiziellen Beitrittsverhandlungen. Wenn die entsprechenden Verträge inklusive Übergangsbestimmungen hinsichtlich Personenfreizügigkeit einmal dem Volk vorgelegt werden, müssen sie ebenfalls Artikel 121a entsprechen.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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