Thomas MinderMeine Voten im StänderatKommentar schreiben

Die Überbrückungshilfe – mittlerweile ein Standardbegriff in diesem Gebäude oder in diesem Parlament – für Ratsmitglieder hat einen gravierenden Mangel: Die Vermögensseite wird nicht überprüft. In der Vergangenheit gab es Fälle von nicht wiedergewählten oder gar freiwillig zurückgetretenen Ratsmitgliedern, denen Gelder zur Überbrückung gewährt wurden, obwohl Vermögen vorhanden war. Warum ist das passiert? Weil die Vermögensseite gar nicht überprüft worden ist. Bei der Abklärung eines Bürgers oder einer Bürgerin auf Bedarf nach Sozialhilfe wird nebst den Einkünften immer auch die Vermögensseite überprüft. Nicht so bei einem Ratsmitglied. Dort wird die Vermögenslage nicht angeschaut. Wir Ratsmitglieder erlauben uns also ein Sonderrecht. Dies ist umso unverständlicher, als wir ebenfalls Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen können und dürfen – dies bei einer Abwahl als auch bei einem freiwilligen Rücktritt aus dem Rat.

Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)

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