Beim Durchlesen dieser Vorlage hat mich erstaunt, wie geschmeidig und fast oppositionslos dieses Gesetz durchgewinkt werden soll. Nationalrätin Sollberger wollte als Unternehmerin eine administrative Entlastung insbesondere für die KMU erreichen. Als Unternehmer eines KMU mit 45 Mitarbeitern fühle ich mich also angesprochen. Wer konkrete Entlastungen für die Unternehmen sucht, wird mit dieser Vorlage jedoch arg enttäuscht. Ich würde sogar behaupten, wir haben es hier mit unlauterem Wettbewerb zu tun, daher stelle ich auch einen Antrag zur Titeländerung.
Von einer Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten kann keine Rede sein. Ich finde in dieser Vorlage nichts – weder einen Ansatz für einen einzigen Franken Kostenentlastung noch für ein einziges Formular weniger -, was die Kosten in unseren Unternehmen reduzieren würde. Stattdessen soll die Verwaltung aufgebläht werden, um im Vorfeld oder im Nachgang zur Unternehmensregulierung deregulierend zu wirken.
Mit mehr Regulierung zu weniger Regulierung: eigentlich ein paradoxes Vorhaben. Was mich aber hier besonders schockiert, ist die schiere Anzahl von nicht weniger als elf Instrumenten und Aufgaben, respektive Behörden und Stellen, die neu eingeführt werden sollen. Lassen Sie mich diese aufzählen: die Beachtung von neuen Rechtsetzungsgrundsätzen, die Beachtung neuer Vollzugsgrundsätze, die periodische Überprüfung des geltenden Rechts, der neue Prüfpflichtenkatalog bei der Ausarbeitung von Erlassen, die interne Regulierungskostenschätzung durch die Verwaltung, die externe Regulierungskosten-Prüfstelle, das Regulierungskostenmonitoring durch die Verwaltung, die jährlich extern zu vergebenden Bereichsstudien, die Berichterstattung an die Räte, die neue elektronische Plattform, die Pflicht zur Evaluation dieses Gesetzes. Es ist völlig klar, dass all diese Aufgabe nicht kostenlos erledigt werden.
Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)
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