Wann haben wir überhaupt eine ausserordentliche oder eine besondere Lage? Ab wann gilt überhaupt Notrecht? Wann haben wir eine Krise? Wann haben wir überhaupt eine Pandemie? Das ist leider alles nicht geregelt und liegt im Ermessensspielraum des Bundesrates. Ich finde es bemerkenswert, dass die höchste politische Instanz im Bund diese Frage, wann unser Land überhaupt in einer besonderen oder gar ausserordentlichen Lage ist, anscheinend nicht beantworten will. Zumindest die Mehrheit der SPK will es nicht. Sonst aber wollen wir bekanntlich stets alles wissen und regeln. Das Parlament müsste längst im grösseren Kontext definieren, wann und ab wann das Parlament bzw. der Bundesrat Notrecht anwenden darf. Einfach nur sagen zu müssen, die innere Sicherheit sei tangiert, ist zu vage und zu einfach. Ich möchte daran erinnern, dass der Bundesrat in den letzten Jahren schon x-mal Notrecht angerufen hat: im Fall Swissair, im Zusammenhang mit Al-Kaida, bei der Aktenvernichtung im Fall Tinner, bei der UBS-Rettung, beim Steuerabkommen mit den USA. Er hat es also nicht nur wegen Corona oder während der Corona-Pandemie gemacht, sondern relativ häufig, alle paar Jahre.
Quelle und vollständiges Transkript (parlament.ch)
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